Übernimmt die Deutsche Krankenversicherung die Kosten für meine Zahnbehandlung in der Türkei?
Die Türkei hat sich dank hoher Qualität und attraktiver Preise zu einem beliebten Ziel für Zahnbehandlungen entwickelt. Eine der häufigsten Fragen, die uns deutsche Patienten stellen, ist: „Übernimmt meine deutsche Krankenkasse die Kosten für die Behandlung in der Türkei?“
Die kurze Antwort lautet: Ja, in bestimmten Fällen ist das möglich!
Lassen Sie uns die Details klären und Ihnen zeigen, wie Sie vorgehen müssen.
Welche Behandlungen werden von der Krankenkasse bezuschusst?
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Deutschland übernimmt in der Regel Kosten für Zahnersatz. Das sind Behandlungen, die fehlende Zähne ersetzen, wie Implantate, Brücken und Prothesen.
Für diese Behandlungen erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse einen „Festzuschuss“. Dieser Zuschuss ist ein fester Betrag, der sich nach der Art der Behandlung richtet und unabhängig davon gezahlt wird, ob die Behandlung in Deutschland oder im Ausland durchgeführt wird.
Wichtig zu wissen: Behandlungen wie Zahnfüllungen, Wurzelbehandlungen oder rein ästhetische Eingriffe wie Bleaching werden von der GKV normalerweise nicht bezuschusst, es sei denn, Sie haben eine private Zusatzversicherung, die diese Leistungen abdeckt.
So funktioniert der Prozess in 4 einfachen Schritten
Um den Krankenkassenzuschuss für Ihre Behandlung in der Türkei zu erhalten, müssen Sie folgendermaßen vorgehen:
Erstellen Sie einen Heil- und Kostenplan: Bevor die Behandlung beginnt, erstellen wir für Sie einen detaillierten Heil- und Kostenplan. Dieser Plan ist auf Deutsch und enthält alle notwendigen Informationen für Ihre Krankenkasse.
Holen Sie die Genehmigung Ihrer Krankenkasse ein: Senden Sie den Heil- und Kostenplan an Ihre deutsche Krankenkasse. Sie wird den Plan prüfen und genehmigen. Dieser Vorgang kann einige Wochen dauern, daher ist es wichtig, dies rechtzeitig vor Ihrer Reise zu tun.
Beginnen Sie Ihre Behandlung bei uns: Sobald die Genehmigung Ihrer Krankenkasse vorliegt, können Sie zu uns kommen und Ihre Behandlung starten. Nach Abschluss der Behandlung erhalten Sie von uns eine Rechnung über die erbrachten Leistungen.
Lassen Sie sich den Zuschuss auszahlen: Mit der Rechnung und dem genehmigten Heil- und Kostenplan können Sie bei Ihrer Krankenkasse den Festzuschuss beantragen. Der Betrag wird Ihnen direkt ausgezahlt.
Warum sich die Behandlung in der Türkei lohnt
Obwohl Sie nur einen Teil der Kosten von Ihrer Krankenkasse erstattet bekommen, sind die Gesamtkosten für hochwertige Zahnbehandlungen in der Türkei deutlich geringer als in Deutschland. Das bedeutet, dass Sie mit dem Zuschuss Ihrer Krankenkasse und unseren attraktiven Preisen letztendlich viel Geld sparen können.
Wir begleiten Sie gerne durch den gesamten Prozess und helfen Ihnen bei allen Fragen rund um Ihre Behandlung und die Abwicklung mit Ihrer Krankenkasse.